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Topas12
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Beitrag von Topas12 »

@ Musicwas...

du willst doch wohl nicht etwa SLSK entsagen? Ich hab heut grad paar Sachen bekommen , die sonst nie meine Ohren erreicht hätten, die hätte ich mir auch persönlich in 500km Entfernung abholen können;)

Topas12
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dj.forklift
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Beitrag von dj.forklift »

[quote]hoodle postete
Gut, das mit dem Kopieren von urheberrechtlichem Material war schon immer verboten. Das was jetzt neu ist, ist dass ein eventuell vorhandender Kopierschutz nicht mehr geknackt werden darf. ...[/quote]Also ganz so dramatisch isses nicht. Man unterscheidet im Urheberrecht zwischen Verfielfältigen, Verbreiten und in Umlauf bringen (z.B. Senden). Für uns als Privatleute gilt §53 UrhG. Der wird auch weiterhin das private Kopieren gestatten. Ein eventueller Kopierschutz darf, wie richtig gesagt wird, neuerdings nicht mehr geknackt werden. Was im Umkehrschluß bedeutet, daß Kopien, welche nicht durch Umgehen eines Kopierschutzes angefertigt wurden, legal sind!!!. Es darf also weiterhin von CD auf MC überspielt werden. Wer einen Recorder hat, darf weiterhin von CD über Cinch auf CDR überspielen. Wer behauptet, daß die Kopien nach neuem recht illegal gemacht worden sind, trägt die Beweislast. Wer MP3s herstellen kann, darf das auch, das ungenehmigte Vervielfältigen über Tauschbörsen etc. ist natürlich strafbar. Hat eigentlich jemand schon mal den genauen neuen Gesetzestext irgendwo gefunden?
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hoodle
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Beitrag von hoodle »

Quelle: www.ifpi.de

http://www.ifpi.de/news/news-298.htm

Neues Urheberrechtsgesetz kommt im August - Gebhardt: "Wichtiger Schritt für alle Künstler und Tonträgerhersteller"

Neue Regelungen im Urheberrechtsgesetz


"Mit der heutigen Befassung des Bundesrates sind alle Weichen für das Inkrafttreten des novellierten Urheberrechtsgesetzes gestellt", erklärt Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände. "Unsere Leitlinie 'Das Schützbare schützen, das Nicht-Schützbare vergüten’ hat sich durchgesetzt. Der Schutz der Künstler und Tonträgerhersteller wird damit gestärkt."

Die wesentlichen änderungen der aktuellen Gesetzesnovelle, die voraussichtlich zum 1. August 2003 in Kraft treten wird, sind folgende:

1. Das Umgehen von Kopierschutzsystemen ist verboten. Das bedeutet, dass auch Produktion, Verkauf, Vertrieb und Bewerbung von Geräten oder Software zu diesem Zweck nicht mehr erlaubt sind. Ebenso wenig wird die detaillierte Veröffentlichung detaillierter Anleitungen, wie Kopierschutzsysteme umgangen werden können, zukünftig nicht mehr zulässig sein. Das betrifft auch Computermagazine, die mit der Berichterstattung über Kopierschutzknacken halbe Ausgaben gefüllt haben.
Das Gesetz schreibt fest, dass kopiergeschützte Produkte als solche ab 1. November 2003 gekennzeichnet sein müssen, wie es die Musikwirtschaft in Deutschland schon von Anfang an praktiziert.

2. Keine legalen Kopien aus offensichtlich illegalen Quellen! Diese Regelung ist auf Antrag des Bundesrats im anschließenden Vermittlungsausschussverfahren durchgesetzt worden. Sie bedeutet, dass z. B. aus sog. "Tauschbörsen" keine legalen Kopien angefertigt werden dürfen. Damit ist auch die Publikation von Anleitungen zur Teilnahme an Filesharing-Diensten verboten.

3.Das neue Recht der öffentlichen Zugänglichmachung wird für den Musikvertrieb im Internet eingeführt. Es garantiert Autoren, ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern, die Auswertung von Musikaufnahmen in "Music on Demand"-Diensten zu erlauben oder zu verbieten. Damit werden die Rechte, die Kreative und Produzenten hinsichtlich traditioneller physischer Tonträger besitzen, auf neue Angebotsformen, insbesondere im Online-Bereich, übertragen.

Gerd Gebhardt: "Weitere wichtige änderungen des Gesetzes müssen allerdings zügig folgen. So sollte offen diskutiert werden, in welchen Bereichen heute, wo Musik in Deutschland nahezu überall verfügbar ist, noch Kopien benötigt werden. Erforderlich sind auch engere Regelungen für die Musiknutzung in Near-on-Demand-Diensten." Diese sollen im sogenannten "Zweiten Korb", einer sich anschließenden Gesetzesänderung, gefasst werden. Die Diskussion darüber beginnt nach der parlamentarischen Sommerpause.

***Ende der Beitrags aus obiger Quelle***

Meine Meinung:Strenggenommen oder überspitzt gesagt wäre ja der Verbot von Geräten und Software folgendermassen zu verstehen: Keine CD-Brenner, keine CD-Rohlinge, keine Kopier-Software, kein Kopiergerät, kein Blaupapier (kennt das noch einer), kein Kugelschreiber (denn damit kann man abschreiben). Sorry, aber ich finde die Regelung typisch deutsch. Umständlich formuliert und keiner weiss Bescheid.

Edit: Und hier noch ein interessanter Link. Das Interview hab ich mal in einer PC-Zeitschrift gelesen, aber ich weiss nicht mehr welche das war. Ich sag nur: Zwei Experten zwei Meinungen. Soviel zum Thema, alle wissen Bescheid.

http://www.talkover.de/recht.shtml

Und als Auszug und sozusagen das Corpus delicti:

Darf ich Musikkopien an Freunde und Freundinnen verschenken?

Dr. Harke: Ja. Zwar darf man private Kopien nicht verbreiten. Die Weitergabe an Dritte, mit denen man persönlich verbunden ist, wird aber nicht als Verbreitung gewertet.


Dr. Braun (IFPI): Nein. Denn die Vervielfältigung ist nur zulässig, wenn der private Gebrauch auch tatsächlich bezweckt ist. Das ist nicht mehr der Fall, wenn die Vervielfältigung von vornherein mit der Absicht geschieht, die Kopie an andere zu verschenken. Denn in diesem Fall ist die Kopie gerade nicht mehr für den eigenen privaten Gebrauch bestimmt, sondern für den Gebrauch durch einen anderen.

hoodle's Meinung: Wir einigen uns auf ein entschlossenes Jein!!!
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DeeTee
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Beitrag von DeeTee »

Noch 'mal ganz deutlich gefragt:

Darf ich eine analoge Kopie in einem file-sharing-Dienst anbieten?

(Rem.: Analoge Kopie = z. B. von Schallplatte in MP3)

Grüße!
DeeTee
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ICHBINZACHI
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Beitrag von ICHBINZACHI »

also grundsätzlich sind auch Schallplatten urheberrechtlich geschützt

Mein Gedanke geht dahin, daß DJ´s die neuesten Sachen direkt von den
den Promoscheiben ziehen, die ja immer noch als Vinyl erhältlich sind.
Mir wäre es dann doch schnuppe, ob ein Song analog von Vinyl kommt und
man könnte sich die CD doch auch schenken.
Also tendiere ich zu "Es ist nicht erlaubt".
Eine Konsequenz dessen könnte allerdings sein, daß per demnächst Promoscheiben nur noch als geschützter Silberrohling verbreitet werden.

Ich hoffe eigentlich, daß die Oberfachstudenten da oben wenigstens ein
kleines Zugeständnis an die User im Internet machen. Zum Beispiel legale
Kopien von Schallplatten bis 31.12.1989 erschienen.
Ob danach der Kram auch auf ner CD erhältlich war/ist ?!?! Dann wäre es wieder schwer.
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hoodle
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Beitrag von hoodle »

@DeeTee: Meines Erachtens ganz klar nicht erlaubt. War aber schon immer so. Urheberrecht ist Urheberrecht, ob bei CD, Vinyl, Büchern oder eBooks.

Hierzu ganz klar (und ausnahmsweise einstimmig) aus oben zitierte Quelle (Interview):

Darf ich meine eigenen, gekauften Musik-CDs ins Netz stellen ?

Dr. Harke: Nein , weder gekaufte Originale noch Kopien davon dürfen ohne Lizenz verbreitet werden. Gleiches gilt für lizenzpflichtige MP3-Dateien.


Dr. Braun (IFPI): Nein. Ebensowenig, wie ich eine CD einfach kopieren und die Vervielfältigungsstücke verbreiten darf, darf ich die Musik einer CD ohne Einwilligung `in das Internet' kopieren und dadurch der Öffentlichkeit anbieten.


Aber andererseits:

Muss ich eine Original-MusikCD kaufen, um private Musikkopien zu machen, oder kann ich das auch mit geliehenen Scheiben tun?

Dr. Harke: Die geliehene CD reicht aus. Zwar darf bei Computerprogrammen eine Sicherungskopie nur durch den berechtigten (lizenzierten) Nutzer gezogen werden, auch das private Kopieren elektronischer Datenbanken ist verboten. Diese strengen Regeln gelten aber nicht für Musik-CDs.


Dr. Braun (IFPI): Ich darf auch eine geliehene CD zum privaten Gebrauch kopieren. Es muss sich nicht um meine eigene CD handeln.

Meine Meinung: Ich übertrage die letzte Aussage einfach mal auf Videos. Demnach darf ich einen aus der Videothek ausgeliehenen Videofilm kopieren. (Meines Erachtens war das schon immer so, auch wenn es Leute gibt, die das Gegenteil behaupten.) Darf ich mir dann eine von einem Bekannten geliehene CD kopieren. Nach dieser Aussage wohl eindeutig ja. Nach anderer Aussage oben, darf ich aber keine Kopie, die ich von meinem Original gefertigt habe, an Freunde weitergeben. Das ganze ist mir sehr suspekt.

Edit: Interessant auch hier, wie es zu den ominösen sieben Kopieen kam:

Dr. Braun (IFPI): Zulässig ist die Anfertigung 'einzelner' Kopien. Da nur ein privater Gebrauch zulässig ist, besteht kein Grund, mehr als drei Kopien zuzulassen. Die Zahl `sieben' stammt aus einer alten Gerichtsentscheidung zu Papierkopien

Meine Meinung: Letzlich sind die gennanten Zahlen wohl nur als Wegweiser zu verstehen. Streng genommen ist kopieren also verboten. Es war nie so, dass drei Kopien erlaubt sind, und vier verboten.
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ICHBINZACHI
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Beitrag von ICHBINZACHI »

Meinen Laberanfall habe ich nochmal wegeditiert ;)
Aber ein Vorschlag, der nirgends in Erwägung gezogen wurde.

Laßt uns Internetuser doch für unsere Freiheit bezahlen.
Jeder Internetuseer 10,- Euro im Monat an den Provider mehr und die werden dann der
GEMA zur Verteilung an die Rechteinhaber weitergeleitet. Wie wäre mir dann
schnuppe. Aber laßt diesen Scheiß Kopierschutzmist weg.
Man kauft sich sündhaft teures Gerät und kann es nicht ausnutzen.
Die Computerhersteller müßten sich doch eigentlich auch mal dagegen aussprechen. Die verdienen doch in Kürze genau so wenig, wie die
Musikindustrie. Wie kann der Bundestag den zu erwartenden Arbeitslosenzahlen entgegensehen und so etwas zum Gesetz werden lassen.
Ganz ohne jedes Zugeständnis !
MAN MERKT "DORT SITZT KEIN VOLK" !
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Beitrag von DeeTee »

@Hoodle: Danke für Deine Darstellung.

@All:
Mir fehlt bei den vielen Gesetzestexten, -auszügen, -entwürfen immer noch eine klare Definition, was genau da eigentlich geschützt wird. Weiß jemand, wo der zu schützende Gegenstand in juristischem Deutsch genau definiert wird? In einem frühen Entwurf stand einmal ausdrücklich etwas von digitalen Kopien oder Datenträgern.


Grüße!
DeeTee
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A. C. Jobim

hoodle
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Beitrag von hoodle »

Was bei dieser Diskussion wohl unterging ist, dass wir hier über verschiedene Themen reden.

Zum einen das Verbot des Umgehens von Kopierschutzsystemen. neu ab 01.08.2003

Die strafrechtliche Verfolgung von Anbietern urheberrechtlichers Musik im Internet. Verstärkte Aktivität von Vereinigungen der Muskindustrie in den letzten 1 bis 2 Monaten.

Kopien von urheberrechtlichem Material an sich. Oder im obigen Interview, speziell von Musik-CD's. Eigentlich ein alter Hut, war schon immer so.

@DeeTee: Was genau ist denn unklar? Ich versuche so gut es geht zu helfen, ich muss aber dazu sagen, dass ich keine juristische Ausbildung habe. Es kann also sein, dass sich meine Aufassung nicht mit der gesetzlichen Lage deckt.
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Beitrag von DeeTee »

@Hoodle:
Eigentlich habe ich zwei Fragen, die sich aber letztlich auf meine Frage im Beitrag zuvor zuspitzen.

Mein Nachbar Peter hat eine CD (nicht kopiergeschützt). Diese leihe ich mir aus, höre sie an (noch legal ;) ); sie gefällt mir und ich mache mir für mein Privatvergnügen eine Kopie.
---> legal (soweit ich das sehe).

Mein Internetbekannter Hans hat eine umfangreiche Musiksammlung, darunter einige Raritäten guter 80er-Maxis. Auf meinen Wunsch mailt er mir einen Titel 'XYZ' als MP3 zu (zu meinem Privatvergnügen).
---> legal ???

Ein Internetuser 'Musicman' veröffentlicht eine html-Liste seiner (legal) in seinem Besitz befindlichen Musiktitel. Man kann diese Titel via Java-Script zu einer Liste zusammenstellen und dann diese Titel über ein individuell generierten ftp-download-access als MP3 herunterladen.
---> verboten ???

Mir erschließt sich die Logik nicht, weil nicht weiß, was genau eigentlich geschützt wird.
Oder habe ich im dritten Fall die Zukunft der filesharing-Dienste beschrieben??? ;) :D

Grüße!
DeeTee
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