Dass ausgerechnet Du jetzt solche defätistischen Äußerungen von Dir gibst ...
Etwas Nachhilfe gefällig: Artikel 13 GG
Die GEZ ist weder eine Bundesoberbehörde, noch mit einem solchen Auftrag versehene Unterbehörde. Sie hat keinerlei Rechtsbefugnisse des Bundes oder der Länder. Sie ist Teil der jeweiligen Landesrundfunkanstalten (gegen die man dann auch entsprechend klagen muss - als Ergänzung zu meinem vorherigen Post). Sie ist nur nach dem Subsidaritätsprinzip eine ausführende Behörde, die durch einen Staatsvertrag begründete öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen darf.
Auf deutsch: Die können mir Post schicken und ggf. eine Zahlungsverpflichtung geltend machen. Alles darüber hinausgehende hat auf gerichtlichem Wege zu erfolgen. Vorauseilenden Gehorsam finde ich in diesem Fall unerträglich.
Im übrigen bin ich der Meinung, dass die GEZ alle diejenigen in Ruhe lassen soll, die ihre Rundfunkgebühren ordnungsgemäß bezahlen. Bis auf eine jährliche Abrechnungsbestätigung möchte ich von denen gar nichts hören oder sehen.
DeeTee
